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PRIVATGUTACHTEN

 
Was ist ein Privatgutachten?
Privatgutachten werden nicht über gerichtlichen Auftrag, sondern über Auftrag einer einzelnen Partei erstellt. Privatgutachten dienen der Orientierung des Auftraggebers über Fakten und Zusammenhänge, Vorbereitung oder Begleitung von Gerichtsprozessen, Prüfung und Abschätzung der Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens, Überprüfung der Tätigkeit von Gerichtssachverständigen oder der Vorbereitung der Befragung von Gerichtssachverständigen.
Typische berufskundliche Anwendungsfelder:
  • Kollektivvertragliche Einstufung und branchenübliche Entlohnung
  • Analyse der Tätigkeiten sowie der Arbeitsbedingungen
  • Anspruch auf diverse finanzielle Zulagen
  • Alternative Einsatz- und Beschäftigungsmöglichkeiten
  • Zumutbarkeit einer Arbeitsstelle
  • etc.
Privatgutachten dienen in einem Gerichtsverfahren zur Untermauerung des eigenen Standpunkts. Wenn der Ausgang eines Rechtsstreits „auf Messers Schneide“ steht, so kann das Gutachten zur richtigen Zeit den Unterschied zwischen Prozessgewinn und -verlust ausmachen. Auch außergerichtlich werden Privatgutachten vor allem dann eingesetzt, wenn aufgrund der Sachlage besondere Fachkunde erforderlich ist.
Die Sachverständigengebühren richten sich im Wesentlichen nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG).